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   OLG Koblenz, 09.06.2010 - 1 U 1344/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10549
OLG Koblenz, 09.06.2010 - 1 U 1344/09 (https://dejure.org/2010,10549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.2010 - 1 U 1344/09 (https://dejure.org/2010,10549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 1 U 1344/09 (https://dejure.org/2010,10549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 328 Abs 1 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB, § 781 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Maklerprovision: Rückzahlungsanspruch eines Grundstückskäufers gegen eine als Mittlerin tätige Tochtergesellschaft der auf Verkäuferseite das Hausanwesen kreditierenden Bank

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 328 Abs. 1, 652 Abs. 1 S. 1, 781
    Auslegung einer Maklerklausel als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Ausschluss von Einwendungen wegen Verflechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch des Käufers eines Hausanwesens bzgl. einer gezahlten Käuferprovision im Falle der Vereinbarung einer Mäklerklausel im notariellen Kaufvertrag; Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch des Käufers eines Hausanwesens ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Provisionsanspruch bei (unechter) Verflechtung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Provision für Immobilientochtergesellschaft der Bank!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Immobilientochter der kreditgebenden Bank kriegt keine Maklerprovision!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Maklerprovision für Immobilientochtergesellschaft der kreditgebenden Bank

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 178/96

    Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2010 - 1 U 1344/09
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. Juni 1997 - XI ZR 178/96 - = NJW 1997, 2672 f.) hat im Fall einer die Zwangsversteigerung betreibenden Bank, die nach Vermittlung eines freihändigen Verkaufs den Kaufpreis durch Vereinbarung einer Maklerprovision mit dem Käufer gemindert hat, eine "institutionell bedingte Interessenkollision" angenommen.
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 53/73

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vermittlung eines Vertrages mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2010 - 1 U 1344/09
    Bei dieser so "verwobenen" Interessenlage konnte alsdann die ...[A]-Bank eG steuernden Einfluss sowohl auf die Geschäftstätigkeit der Maklerin als auch des Vertragsgegners des Klägers nehmen (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1130).
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08

    Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.06.2010 - 1 U 1344/09
    a) Allerdings liegt bei einer wertenden Gesamtbetrachtung die Annahme einer das Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs gemäß § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB hindernden - zumindest unechten - Verflechtung der Beklagten (Maklerin) mit der Verkäuferseite des Grundstücksgeschäfts und eines dementsprechend institutionalisierten Interessenkonflikts nahe (vgl. zu den Grundlagen der Rechtsprechung zusammenfassend BGH NJW 2009, 1809 ff.; Palandt/ Sprau a.a.O., § 652 Rn. 29 ff.).
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